Delegiertenversammlungen

Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist durch den Vorsitzenden bei Bedarf, mindestens jedoch im 2-Jahres-Abstand, mit einer Frist von sechs Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, der Zeit und des Ortes schriftlich einzuberufen.
Außerordentliche Delegiertenversammlung Der Vorsitzende kann eine außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder beziehungsweise auf Beschluss des Verbandsausschusses, schriftlich unter Angabe des Zweckes und des Grundes verlangt wird. Die Einberufung hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang zu erfolgen.
Die Delegiertenversammlung der Jugend
Die Delegiertenversammlung der Jugend ist das Beschlussorgan der KJF im KFV Prignitz e.V..
Sie findet in der Regel alle 4 Jahre unter dem Vorsitz des Kreisjugendfeuerwehrwartes, im Verhinderungsfall unter dem Vorsitz eines stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes statt.


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Kreisfeuerwehrverband Prignitz e.V.
Kreisfeuerwehrverband Prignitz