Delegiertenversammlung Jugend

Kreisjugend

Die Delegiertenersammlung der Jugend richtet sich nach § 6 der Jugendordnung. 

 

6. Kreisjugendfeuerwehrtag / Delegiertenversammlung

Der KJF – Tag ist das Beschlussorgan der KJF im KFV Prignitz e.V..

Der KJF – Tag findet in der Regel alle 4 Jahre unter dem Vorsitz des

Kreisjugendfeuerwehrwartes, im Verhinderungsfall unter dem Vorsitz eines

stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes statt. 

 

6.1. Der KJF – Tag setzt sich zusammen aus:

  • den Jugendfeuerwehrwarten der einzelnen Ortsfeuerwehren oder einem

         gewähltem Vertreter der Jugendfeuerwehrmitglieder des Ortes

         (Jugendsprecher ),

  • den Mitgliedern des KJF – Ausschusses,

  • der KJF – Leitung,

 

Üben die Mitglieder des KJF – Ausschusses Doppelfunktionen aus, so ist aus der jeweiligen Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtjugendfeuerwehr ein Vertreter zu benennen.

Dieses gilt, um Stimmenhäufung zu vermeiden.

 

Der Kreisjugendfeuerwehrwart gibt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des

KFV Prignitz e.V. und dem KJF – Ausschuss mindestens 6 Wochen vorher den Zeitpunkt

und den Tagungsort bekannt.

 

Wenn 1/3 der Mitglieder der KJF Prignitz einen außerordentlichen KJF – Tag beantragen,

muss über deren Durchführung binnen 4 Wochen durch den von der KJF – Leitung

einberufenen KJF – Ausschuss befunden werden.

 

Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher bei dem

Kreisjugendfeuerwehrwart einzureichen.

 

Der KJF – Tag ist unter der Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen

durch Rundschreiben bzw. Einladung an die Jugendfeuerwehren, dem KJF – Ausschuss,

dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V. und dem Kreisbrandmeister einzuberufen.

 

Der KJF – Tag ist grundsätzlich öffentlich.

Eine Ausnahme können lediglich Personalentscheidungen sein.

 

Der KJF – Tag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten

anwesend sind.

Die Grundlage der Teilnehmer sind die Meldungen in der Statistik des Vorjahres.

Bei Beschlussunfähigkeit muss eine halbe Stunde später ein neuer KJF – Tag mit der

Gleichen Tagesordnung einberufen werden, der dann in jedem Fall beschlussfähig ist.

 

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen gefasst.

Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

 

Befasst sich der KJF – Tag mit Änderungen der Jugendordnung, so ist eine 2/3 Mehrheit

der vertretenen Stimmen notwendig.

Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des KFV

Prignitz e.V..

 

Über den KJF – Tag ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftführer

und dem Kreisjugendfeuerwehrwart zu unterzeichnen ist.

Je eine Ausfertigung ist dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V., den Mitgliedern des

KJF – Ausschusses und den Jugendfeuerwehrwarten zu zuleiten.

 

Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach

Bekanntgabe, schriftlich mit Begründung, Widerspruch bei dem

Kreisjugendfeuerwehrwart eingelegt wird.