Delegiertenversammlung Jugend

Die Delegiertenersammlung der Jugend richtet sich nach § 6 der Jugendordnung.
6. Kreisjugendfeuerwehrtag / Delegiertenversammlung
Der KJF – Tag ist das Beschlussorgan der KJF im KFV Prignitz e.V..
Der KJF – Tag findet in der Regel alle 4 Jahre unter dem Vorsitz des
Kreisjugendfeuerwehrwartes, im Verhinderungsfall unter dem Vorsitz eines
stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes statt.
6.1. Der KJF – Tag setzt sich zusammen aus:
den Jugendfeuerwehrwarten der einzelnen Ortsfeuerwehren oder einem
gewähltem Vertreter der Jugendfeuerwehrmitglieder des Ortes
(Jugendsprecher ),
den Mitgliedern des KJF – Ausschusses,
der KJF – Leitung,
Üben die Mitglieder des KJF – Ausschusses Doppelfunktionen aus, so ist aus der jeweiligen Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtjugendfeuerwehr ein Vertreter zu benennen.
Dieses gilt, um Stimmenhäufung zu vermeiden.
Der Kreisjugendfeuerwehrwart gibt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des
KFV Prignitz e.V. und dem KJF – Ausschuss mindestens 6 Wochen vorher den Zeitpunkt
und den Tagungsort bekannt.
Wenn 1/3 der Mitglieder der KJF Prignitz einen außerordentlichen KJF – Tag beantragen,
muss über deren Durchführung binnen 4 Wochen durch den von der KJF – Leitung
einberufenen KJF – Ausschuss befunden werden.
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher bei dem
Kreisjugendfeuerwehrwart einzureichen.
Der KJF – Tag ist unter der Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen
durch Rundschreiben bzw. Einladung an die Jugendfeuerwehren, dem KJF – Ausschuss,
dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V. und dem Kreisbrandmeister einzuberufen.
Der KJF – Tag ist grundsätzlich öffentlich.
Eine Ausnahme können lediglich Personalentscheidungen sein.
Der KJF – Tag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten
anwesend sind.
Die Grundlage der Teilnehmer sind die Meldungen in der Statistik des Vorjahres.
Bei Beschlussunfähigkeit muss eine halbe Stunde später ein neuer KJF – Tag mit der
Gleichen Tagesordnung einberufen werden, der dann in jedem Fall beschlussfähig ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Befasst sich der KJF – Tag mit Änderungen der Jugendordnung, so ist eine 2/3 Mehrheit
der vertretenen Stimmen notwendig.
Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des KFV
Prignitz e.V..
Über den KJF – Tag ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftführer
und dem Kreisjugendfeuerwehrwart zu unterzeichnen ist.
Je eine Ausfertigung ist dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V., den Mitgliedern des
KJF – Ausschusses und den Jugendfeuerwehrwarten zu zuleiten.
Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe, schriftlich mit Begründung, Widerspruch bei dem
Kreisjugendfeuerwehrwart eingelegt wird.